1. Geltungsbereich
1.1
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) regeln die rechtlichen
Beziehungen zwischen der Kultur und Veranstaltungs GmbH der Stadt Worms (im Folgenden
der Veranstaltung Jazz & Joy) und ihren Besuchern hinsichtlich
1.2
Mit Bestellung von Karten für eine der Veranstaltungen von Jazz & Joy erkennt
der Besteller die AGBs als verbindlich an.
2. Programm und Anfangszeiten
Der Veranstalter
behält sich das Recht vor, Auftritte von Bands örtlich und/oder terminlich zu
verlegen, soweit dies für den Besucher zumutbar ist. Ebenso behält er sich das
Recht vor, das Programm zu ändern. Absagen oder Änderungen werden durch den
Veranstalter so früh wie möglich bekannt gegeben und können auch noch nach
Beginn des Festivals aus wichtigem Grund stattfinden. Änderungen während des
Festivals werden durch den Veranstalter bekannt gegeben. Hieraus können seitens
des Festivalbesuchers keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden, es sei
denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.
3. Öffnungszeiten
3.1
Die Vorverkaufsstelle der Kultur und Veranstaltungs GmbH ist zu den in den
regelmäßigen Veröffentlichungen der Kultur und Veranstaltungs GmbH angegeben
Zeiten geöffnet.
3.2
Die Tages-/Abendkasse für die Veranstaltung des Open-Air-Festivals öffnet in
der Regel ca. 1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn. An den Tages-/Abendkassen
werden ausschließlich Eintrittskarten in
Form von farbigen Armbändern für das Festival verkauft (ausgenommen
Sonderkonzert). Die Tages-/Abendkasse schließt grundsätzlich zum Programmende. Eintrittskarten aus dem Vorverkauf
werden an den Zugängen zum Festivalgelände gegen farbige Armbänder eingetauscht.
Der Zutritt zum Festivalgelände wird nur mit den Armbändern gestattet
(ausgenommen Sonderkonzert).
4. Kartenverkauf
4.1
Kartenbestellungen können erst nach dem offiziellen Verkaufsbeginn angenommen
und bearbeitet werden.
4.2
Die Bestellung erfolgt mit
schriftlicher Bestätigung. Nach Eingang der Zahlung erfolgt die Übersendung der
Eintrittskarten ausschließlich per Vorkasse. Bestellung und Zahlung ersetzen
nicht die Auftragsbestätigung im Sinne einer verbindlichen Annahme des
Vertragsangebotes seitens der Kultur und Veranstaltungs GmbH.
4.3
Die Bestellung ist für den Kunden verbindlich. Die Kultur und Veranstaltungs
GmbH kann dieses Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages innerhalb
eines Zeitraumes von 14 Kalendertagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung
annehmen. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt. Die
Auslieferung der bestellten Eintrittskarten steht der Auftragsbestätigung/Annahmeerklärung
gleich. Der Vertrag kommt in diesem Fall mit Versand der bestellten Eintrittskarten
beim Kunden zustande.
4.4
Bezahlung ist nur per Vorauskasse möglich. Der Besteller ist für die
Richtigkeit der von ihm angegebenen Daten verantwortlich, etwaige Fehler gehen
zu Lasten des Bestellers.
4.5
Falschlieferungen, insbesondere fehlerhaft ausgestellte Eintrittskarten, die im
Verschulden der Kultur und Veranstaltungs GmbH liegen, werden zu Lasten der Kultur
und Veranstaltungs GmbH nach Rückgabe kostenlos ersetzt oder getauscht. Sollte
ein Umtausch aufgrund des Verkaufsstandes nicht möglich sein, wird der
Kaufpreis erstattet.
4.6
Der Vorverkauf findet
außer zu Kassenöffnungszeiten auch bei sonstigen Vorverkaufsstellen in Deutschland
sowie auf eigenen Internetportalen und Internetportalen von
Kooperationspartnern statt. Für Kooperationspartner übernimmt die Kultur und
Veranstaltungs GmbH keine Haftung.
4.7
Bei jeder Bestellung über das Internetportal wird eine Bearbeitungs- und Versandgebühr
in Höhe von 4,90 Euro für einen unversicherten Brief oder 7,90 Euro für ein
Einwurfeinschreiben im Inland berechnet.
5. Storno, Rückgabe
und Umtausch
5.1
Reservierungen für die Tages-/Abendkassen sind nicht möglich. Bestellungen über
das Internet oder die Hotline sind nur bis eine Woche vor Festivalbeginn
möglich.
5.2
Die Festvalbesucher werden gebeten, die erhaltenen Karten sowie das Rückgeld
sofort zu prüfen; Reklamationen sind nach dem
Verlassen der Kartenzentrale/Tages-/Kasse nicht mehr möglich. Etwaige Erstattungen erfolgen nur gegen Vorlage
eines Kaufbelegs.
5.3
Es besteht grundsätzlich kein
Anspruch auf eine Rückgabe bzw. Umtausch von Eintrittskarten. Für verfallene
Karten wird kein Ersatz gewährt. Besetzungs-/Programmänderungen bleiben
vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe erworbener Karten. Bei Ausfall
oder Abbruch eines oder mehrerer Konzerte aus Gründen höherer Gewalt erfolgt
keine Erstattung des Eintrittspreises.
6. Abbruch
6.1
Sollte die Kultur und Veranstaltungs GmbH ein begonnenes Konzert wegen
witterungsbedingter Gefahren für die Gesundheit der Mitwirkenden und Besucher
abbrechen müssen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes.
6.2
Anderweitige Ansprüche wegen des Abbruchs sind ebenfalls ausgeschlossen,
insbesondere werden anderweitige Aufwendungen des Besuchers, z.B.
Anfahrtskosten/Übernachtungen sowie Vorverkaufs- oder sonstige Gebühren nicht
ersetzt.
7. Ermäßigungen
7.1
Die Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung einer Ermäßigung ist
spätestens beim Kauf der Karten nachzuweisen. Nach dem Erwerb der
Eintrittskarten wird keine nachträgliche Ermäßigung mehr gewährt. Ermäßigte
Karten sind nicht übertragbar. Es kann pro Eintrittskarte nur eine Ermäßigung
in Anspruch genommen werden.
7.2
Rabatte können nicht kombiniert werden. Einlass mit ermäßigten Tickets kann nur
gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises verlangt werden. Wird ein solcher
Nachweis nicht erbracht, ist das Einlass-/Ordnungspersonal angewiesen, den
Differenzbetrag zur Vollzahlerkarte an der Kasse kassieren zu lassen.
7.3
Begleitpersonen
von Rollstuhlfahrern oder beeinträchtigten Personen mit einem
Behindertenausweis (100% B) erhalten freien Eintritt zum Festival. Kinder bis einschließlich 12 Jahren sind in Begleitung eines Erziehungsberechtigten frei (dies gilt nicht
für das Sonderkonzert. Zu diesem sind Kleinkinder bis zum Ende ihres 2.
Lebensjahres frei, wenn sie am Körper getragen werden.)
8. Haftung
Für andere
als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstandene Schäden
haftet die Kultur und Veranstaltungs GmbH lediglich, soweit diese auf
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Kultur und Veranstaltungs GmbH
oder Erfüllungsgehilfen der Kultur und Veranstaltungs GmbH beruhen. Eine darüber
hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
9. Sonstiges
9.1
Der Einlass erfolgt in der Regel ca. 1 Stunde vor Festivalbeginn.
9.2
Für das Sonderkonzert stehen aus Sicherheitsgründen nur begrenzt
Rollstuhlplätze und je 1 Stehplatz für eine Begleitperson zur Verfügung.
Rollstuhlfahrer können hier nur mit speziellen Rollstuhlfahrer-Tickets über den
barrierefreien Eingang eingelassen werden.
9.3.
Aus
Sicherheitsgründen ist die Mitnahme von Kinderwägen, Buggys und anderen
sperrigen Gegenständen zum Sonderkonzert nicht gestattet.
9.4
Kinder bis 13 Jahren sind nur in Begleitung einer
personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person befugt, das Festival zu besuchen.
Erziehungsbeauftragte Person kann jede volljährige Person sein, wenn sie mit
(schriftlichem) Einverständnis des
Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht während der Veranstaltung
wahrnimmt. In diesem Fall ist es notwendig einen amtlichen Lichtbildausweis und
das Formular zur Erteilung der Aufsichtspflicht mitzuführen und auf Verlangen
vorzuzeigen. Jugendlichen ab 14 Jahre ist ein Besuch des Geländes bis 0 Uhr
ohne Begleitung durch eine erziehungsberechtigter/erziehungsbeauftragte Person
gestattet.
9.5
Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.
9.6
Dem Festivalbesucher ist bewusst, dass Musikfestivals eine Umgebung mit
hohem Schallpegel darstellen.
Der Veranstalter weist
ausdrücklich darauf hin, dass bei Konzerten aufgrund erhöhter Lautstärke die
Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Der Veranstalter
haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und seinen
Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine
Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde. Gleichwohl wird den
Festivalbesuchern zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden dringend
empfohlen, Ohrstöpsel zu benutzen. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher
auf eigene Gefahr.
9.7
Das
Mitführen von professionellen Kameras, Videogeräten, Wurfgeschossen, eigenen Getränken
und Lebensmitteln, Fackeln,
pyrotechnischen/brennbaren/explosiven Stoffen, Waffen aller Art sowie
sonstigen gefährlichen Gegenständen, die - gleich welcher Art - als
Waffe Verwendung finden können, ist
auf dem Veranstaltungsgelände untersagt.
Bei Nichtbeachtung sind Personal/Ordnungsdienst
angewiesen, Zuwiderhandelnde des Veranstaltungsgeländes zu verweisen bzw.
ihnen den Zutritt zu verweigern, ohne Anspruch auf Schadenersatz/Rückerstattung
des Eintrittspreises, es sei denn, dass dem Veranstalter oder dessen
Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden
kann. Dasselbe gilt im Falle des Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften,
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Nichtbefolgung von
Anweisungen des Personals/Ordnungsdienstes. Personal/Ordnungsdienst
sind angewiesen, beim Einlass - und stichprobenartig sowie bei
Bedarf auf dem gesamten Veranstaltungsareal -Taschenkontrollen und
Leibesvisitationen vorzunehmen. Auch mit diesen Maßnahmen erklärt
sich der Besucher mit Bestellung/Erwerb von Eintrittskarten bzw. dem
Betreten des Veranstaltungsgeländes ausdrücklich einverstanden.
Wird die Taschenkontrolle/Leibesvisitation verweigert, sind
Personal/Ordnungsdienst angewiesen, diese Besucher des Veranstaltungsgeländes
zu verweisen bzw. ihnen den Zutritt zu verweigern, ohne Anspruch auf
Schadenersatz/Rückerstattung des Eintrittspreises, es sei denn, dass dem
Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder
Vorsatz zur Last gelegt werden kann. Beim
Einlass zu Sonderkonzerten findet eine
zusätzliche Sicherheitskontrolle statt. Das Mitführen von
Schirmen ist hier wegen der damit zu
erwartenden Sichtbehinderung nicht erlaubt.
9.8
Für verlorene oder gestohlene Gegenstände wird keine Haftung übernommen
9.9
Bei einzelnen Konzerten im Rahmen des Festivals kann es dazu kommen, dass
bei Erreichung der Maximalkapazitäten aus Sicherheitsgründen kurzfristige
Platzschließungen nicht auszuschließen sind. Ein Anspruch auf Schadensersatz
entsteht dadurch nicht.
10. Hausrecht
10.1
Die Kultur und
Veranstaltungs GmbH übt auf dem gesamten Festivalgelände das Hausrecht aus. Sie
sind berechtigt, Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete
Maßnahmen im Rahmen ihres Hausrechtes zu ergreifen. Insbesondere können
Besucher vom Festivalgelände verwiesen werden, wenn sie die Darbietung stören,
andere Besucher belästigen oder in sonstiger erheblicher Weise gegen die AGB
verstoßen. Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn die begründete
Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere
Besucher belästigen wird.
10.2
Bei Brand oder in sonstigen
Gefahrensituationen haben die Besucher das Festivalgelände sofort und ohne
Umwege durch die gekennzeichneten Aus- bzw. Notausgänge zu verlassen. Den
Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Auf Lautsprecherdurchsagen
ist zu achten.
11. Bild- und/oder
Tonaufnahmen
11.1
Im Rahmen des Jazz & Joy Festivals ist es grundsätzlich verboten zu fotografieren,
Film, Video- oder Tonbandaufnahmen zu machen. Nicht zugelassen sind Kameras mit
Zoomobjektiven oder mit Videofunktion sowie Aufzeichnungsgeräte (MP3/
MP4-Rekorder, Diktiergeräte etc.) jeglicher Art und Weise. Generell sind
Mitschnitte jeglicher Art ohne die explizite Genehmigung des Veranstalters oder
eines Künstlers verboten und die Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird
strafrechtlich verfolgt. Zuwiderhandlungen können Schadenersatzansprüche
auslösen.
11.2
Bei Zuwiderhandlungen gegen 11.1 ist die Kultur und Veranstaltungs GmbH berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras einzuziehen und bis zum
Schluss des Konzertes einzubehalten. Die Haftung der Kultur und Veranstaltungs
GmbH für die eingezogenen Gegenstände ist dabei auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt. Gegebenenfalls kann der Besucher vom Konzert
ausgeschlossen werden. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf dem Teile des
Konzerts festgehalten sind, wird von der Kultur und Veranstaltungs GmbH
eingezogen und verwahrt und dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der
vorherigen Löschung der Aufzeichnungen zugestimmt hat und die Löschung durchgeführt
wurde.
11.3
Für den Fall, dass während des
Festivals Bild- und/oder Tonaufnahmen von durch die Kultur und Veranstaltungs
GmbH unmittelbar oder mittelbar ermächtigten Personen durchgeführt
werden, erklären sich die Besucher mit Bestellung/Erwerb der
Eintrittskarte bzw. dem Betreten des Veranstaltungsgeländes damit
einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und
diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet
werden dürfen.
12. Datenschutz und
Datenverarbeitung
12.1
Die Kultur und Veranstaltungs GmbH bearbeitet
die personenbezogenen Daten des Kunden unter Einhaltung der auf den Vertrag
anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden von Kultur und
Veranstaltungs GmbH in dem für die Begründung, Ausgestaltung und Änderung des
Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren
erhoben, verarbeitet und genutzt.
12.2
Die Kultur und Veranstaltungs GmbH ist dazu berechtigt, diese Daten an von ihr
mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit
dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können.
13. Anwendbares
Recht/Erfüllungsort/Gerichtstand
Es findet deutsches
Recht Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Worms.
14. Hinweise
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr
Die Kultur und Veranstaltungs GmbH der Stadt Worms ist nicht bereit und nicht
verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.